Compliance

Wettbewerbsbehindernde Absprachen (Kartelle) oder Korruption (unangemessene Geschenke, Einladungen, Bewirtungen usw.) werden heute im geschäftlichen Verkehr wie auch im Zusammenspiel mit Behörden oder anderen öffentlichen Institutionen  von der Gesellschaft und den Gerichten nicht mehr toleriert. Verstöße gegen die Regeln der guten Unternehmensführung  („Corporate Governance“) haben schon viele Unternehmen in den plötzlichen Ruin getrieben.

Dabei können nicht nur empfindliche Haft- und/oder Geldstrafen anfallen; immer wird der Ruf des Unternehmens irreparabel geschädigt. Kunden und Partner ziehen sich zurück, Sperrlisten verhindern die Teilnahme an Ausschreibungen.

Häufig können wir solche drohenden Gefahren rechtzeitig erkennen, wenn wir Hinweise auf Fehlverhalten ernst nehmen, die aus dem geschäftlichen Umfeld oder von Mitarbeitern stammen. Hinweisgeber trauen sich aber oft nicht zur offenen Kommunikation und benötigen daher einen vertraulichen Kanal, auf dem sie ihre Erkenntnisse ohne Angst vor Sanktionen los werden können.


Muth zur Entwicklung bietet Ihnen einen solchen vertraulichen Kommunikationskanal
zu günstigen Konditionen bundesweit an.

Ein erfahrener Compliance-Officer nimmt Hinweise auf Compliance-Verstöße für Sie vertraulich entgegen und berät Ihre Mitarbeiter in compliance-relevanten Fragen.

thomas_muthUnser Compliance-Officer Thomas Muth verfügt über langjährige Erfahrung bei Konzeption,  Aufbau und  Implementierung revisionssicherer Compliance-Managementsysteme. Er betreibt eine Compliance-Hotline, die vertrauliche Hinweise auf Fehlverhalten entgegennimmt und Ihnen in anonymisierter Form zur Kenntnis bringt. Durch eine ausgefeilte Fragetechnik findet er heraus, ob an den Vorwürfen „etwas dran ist“ oder ob lediglich üble Nachrede vorliegt.

Außerdem berät Thomas Beschäftigte Ihres Unternehmens auf telefonische oder eMail-Anfrage zu compliance-gerechtem Verhalten in kritischen Situationen: Etwa zu der Frage, in welcher Form im konkreten Einzelfall geschäftliche Einladungen und Geschenke zulässig sind oder wo die Grenzen zur Korruption vielleicht überschritten werden.

Thomas wurde für sein Engagement 2013 vom Finance Magazin als Compliance-Officer für den Mittelstand ausgezeichnet. Er hat diverse Veröffentlichungen zum Aufbau revisionssicherer Compliance-Managementsysteme, zur praktischen Verknüpfung von Prozessmanagement und Corporate Governance oder zu messbaren Compliance-Zielvereinbarungen verfasst. Er ist Mitglied im Bundesverband deutscher Compliance-Officer und hält Vorträge bei Berufsverbänden und interessierten Unternehmen.

Produktbeschreibung Compliance-Hotline

Eine Compliance-Hotline bietet für Mitarbeiter/innen und externe Hinweisgeber einen vertraulichen Kommunikationskanal außerhalb der firmeninternen IT-Architektur. Mitarbeiter/innen können sich dort vertraulich – auf Wunsch auch anonym – zu Fragen compliance-gerechten Verhaltens beraten lassen oder Hinweise auf Compliance-Verstöße innerhalb des Unternehmens abgeben. Auch Hinweise von externen Hinweisgebern werden entgegengenommen, analysiert und angemessen weiterbehandelt.

Je nach Verabredung mit dem Auftraggeber werden angenommene Hinweise auf Compliance-Verstöße unter Wahrung der vorgegebenen Vertraulichkeit an eine interne Vertrauensperson (z.B. an den Compliance Officer oder den Legal Counsel) oder an einen externen Rechtsanwalt des Unternehmens weitergeleitet. Je nach Verabredung und Gegenstand des Hinweises werden der Datenschutz-Beauftragte, der Betriebsrat und ggf. weitere sachdienliche Funktionsträger – auf Wunsch ggf. bis hin zum Vorsitzenden der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates – eingebunden.

Der Auftraggeber kann die Compliance-Hotline nach seinen Wünschen gestalten:
• Telefonische und/oder elektronische (eMail) Erreichbarkeit der Hotline
• Reaktionszeit für Rückrufe bzw. Rückfragen beim Hinweisgeber bzw. Anfragenden
• Interne und/oder externe Kommunikation der Hotline-Kontaktdaten
• Festlegung des Kreises der berechtigten Beschäftigten

Kosten:
• Monatliche Bereitstellungspauschale abhängig von der Anzahl berechtigter Beschäftigter
• Aufwandsbezogener Arbeitspreis je nach tatsächlich erbrachtem Zeiteinsatz

Voraussetzungen (bei deren Schaffung wir behilflich sind):
• Zustimmung des Betriebsrates zur Einrichtung der Hotline (Betriebsvereinbarung)
• Einige wenige praktische Grundlagen eines Compliance Management Systems
• Interne Kommunikation gegenüber der Belegschaft